Qualifizierungschancengesetz

Kostenlose Beratung
Kostenübernahme bis zu 100% möglich
Top Fernschule Award 2024 FernstudiumcheckLogo des eLearning Siegel 2020 mit Bewertung sehr gut.Logo des E-Learning Award 2021.Fernstudiumcheck gelb 2024

Das Qualifizierungschancengesetz 2024

Geförderte Weiterbildungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
Um mit der rasanten Digitalisierung Schritt zu halten, bedarf es regelmäßiger Mitarbeiter Weiterbildungen. Wussten Sie schon, dass kleine Betriebe die Weiterbildungskosten oft komplett von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen? Sie als Arbeitgeber erhalten sogar einen Entgeltzuschuss für die teilnehmenden Mitarbeiter. Auch größere Betriebe erhalten hohe Förderungen für Weiterbildungen im Marketing und Vertrieb. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetz und qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen mit den  Weiterbildungen der SMA!

Wie hoch ist die Förderung?

Qualifizierungschancengesetz - Geförderte Weiterbildung für Mitarbeiter
Dank des Qualifizierungschancengesetz ist eine Förderung der Weiterbildungskosten zwischen 25% und 100% und die Übernahme des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung zwischen 25% und 75% durch die Agentur für Arbeit möglich.

Unternehmen müssen dafür lediglich einen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und der Beantragung haben wir in einem Info-PDF für Sie zusammengefasst. 

* Hinweis: Nicht nur die Betriebsgröße ist entscheidend - sind Ihre Beschäftigten älter als 45 Jahre oder liegt eine Schwerbehinderung vor, wird in der Regel immer eine Kostenerstattung in Höhe von 100% gewährt!

Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch

Telefon:
+49 (621) 180 695 210

Was wird gefördert und wer kann die Förderung beantragen?​

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, um diese in Hinblick auf die Digitalisierung fit für die Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen. Ein Unternehmen kann auch einen Antrag für mehrere Beschäftigte stellen. ​ Die Weiterbildungen der Beschäftigten können durch teilweise oder vollständige Erstattung der Weiterbildungskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.​

Berufliche Weiterbildung ohne hohe Kosten!
  • Erhalten Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und agieren Sie zukunftsorientiert in Zeiten der Digitalisierung
  • Finanzielle Entlastung durch Bezuschussung von Weiterbildungen
  • Stärken Sie Ihre Fachkräfte-Basis und erweitern Sie die Kompetenzen Ihrer Beschäftigten

Die notwendigen Voraussetzungen

Nach dem Qualifizierungschancengesetz sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die ausschließlich über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Ja, unsere Weiterbildungen erfüllen die nötigen Qualifizierungschancengesetz Voraussetzungen!
  • Unsere Kurse vermitteln Inhalte, die die Kompetenzen der Beschäftigten erweitern und erneuern.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen umfassen mehr als 120 Stunden
  • Die Weiterbildungen können in Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend oder während der Kurzarbeit absolviert werden.
  • Unsere Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert. AZAV-Zertifizierung heißt, dass viele unserer Kurse für die Förderung zugelassen sind
Dekra Siegel 2023 Trägerzulassung

Diese Kurse sind AZAV-zertifiziert, d.h. für die Förderung zugelassen

In 3 Schritten zur geförderten Weiterbildung

So einfach geht's

1
Persönliche Beratung
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Weiterbildungswahl und stehen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags für die Agentur für Arbeit zur Seite.
2
Antrag stellen
Sie als Arbeitgeber reichen den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Die Beantragung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllt sind. Ist das der Fall, erhalten Sie die Förderung.
3
Start der Weiterbildung
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, sobald Sie die Bewilligung erhalten haben. Wir leiten die Anmeldung zur Weiterbildung in die Wege und ermöglichen Ihnen einen schnellen und angenehmen Start.

Machen Sie den ersten Schritt!

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie zu Ihren Qualifizierungsmöglichkeiten.
Telefon:
+49 (621) 180 695 210

FAQs zum Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Es beinhaltet Maßnahmen, um Beschäftigte zu unterstützen, die durch den Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in dem Fachkräftemangel besteht.

Welches Ziel hat das Qualifizierungschancengesetz?

Wir leben heute in einer sich stets ändernden Arbeitswelt. Die Arbeitswelt 4.0 ist geprägt von unternehmerischen Herausforderungen und Chancen und die Anforderungen an Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen wachen seit der Digitalisierung auf allen Ebenen stetig. Hier greift das Qualifizierungschancengesetz, welches zum Unternehmen können dank der „Qualifizierungsoffensive“ finanzielle Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters nutzen um ihre Mitarbeitenden durch spezifische Weiterbildungen auf die Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorbereiten. So kann nicht nur die Fachkräftebasis gestärkt, sondern auch der/die Arbeitgeber:in finanziell entlastet werden.

Welche QCG Förderungsmaßnahmen gibt es?

Unternehmen können finanzielle Zuschüsse für Weiterbildungskosten oder Arbeitsentgelte von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter nutzen, um ihre Mitarbeitenden durch spezifische Weiterbildungen auf die Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorbereiten. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Größe des jeweiligen Unternehmens.

Wie kann ich die QCG Förderung beantragen?

Die Beantragung ist relativ einfach und unkompliziert. Melden Sie sich bei uns! Wir haben schon viele Anträge betreut und unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Antrages. Danach müssen Sie nur noch auf die Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters warten und schon kann es losgehen. 

Nächste Lehrgangsstarts

30. April 2024
29. Mai 2024
27. Juni 2024
31. Juli 2024
29. August 2024
30. September 2024
30. Oktober 2024
28. November 2024
19. Dezember 2024

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
SMA Team mit Office Hintergrund

Telefon:

+49 (621) 180 695 210

E-Mail:

beratung@socialmediaakademie.de

WhatsApp:

WhatsAppButtonWhiteMedium
Fordern Sie jetzt das Info-PDF an und haben Sie alle Informationen auf einen Blick!
envelopephone-handsetpushpinchevron-down