Rückkehr Elternzeit: Rechte und Pflichten im Job

von Anke Thomsen

Welche Fragen ergeben sich bei der Rückkehr aus Elternzeit? Wie sehen die Rechte und Pflichten für Eltern und Erziehungsberechtigte nach der Elternzeit gegenüber der Arbeitgeber*in aus? Wie lässt sich eine möglichst reibungslose Rückkehr nach der Elternzeit organisieren?

Keine Frage: Die Elternzeit ist eine wertvolle Phase im Leben eines jeden Elternteils, in der Sie sich ganz der Familie widmen können. Doch irgendwann endet dieser Zeitraum und die Rückkehr aus der Elternzeit steht bevor. Der Übergang von der Elternzeit zum erneuten Start in den Job kann mit verschiedenen Problemen verbunden sein. Einige dieser Herausforderungen sind:

  • Veränderte Prioritäten: Während der Elternzeit haben sich vielleicht Ihre Prioritäten verschoben. Der Fokus liegt jetzt auf der Familie und der Wiedereinstieg in den Job erfordert eine Anpassung an Ihre beruflichen Anforderungen und Zeitmanagement.
  • Fehlende Selbstsicherheit: Wenn Sie sich nach einer längeren Auszeit unsicher fühlen, ob ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse immer noch auf dem neuesten Stand sind und ob sie den Anforderungen im Job gerecht werden können, dann sind Sie damit nicht allein.
  • Zeitmanagement und Kinderbetreuung: Die Organisation der Kinderbetreuung und die Balance zwischen Arbeit und Familie können in den ersten Wochen oder Monaten nach der Rückkehr eine Herausforderung darstellen.
  • Umgang mit Kolleg*innen: Als Rückkehrer*in müssen möglicherweise das Vertrauen Ihrer Kolleg*innen und Vorgesetzten wieder gewinnen, insbesondere wenn es während der Elternzeit Änderungen im Team oder in der Unternehmensstruktur gab.
  • Flexibilität im Job: Einige Arbeitgeber*innen bieten flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Homeoffice) an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Allerdings ist nicht jeder Job für Flexibilität geeignet, was den Übergang schwieriger machen kann.
  • Berufliche Neuorientierung: Manche Eltern nutzen die Elternzeit, um über ihre berufliche Laufbahn nachzudenken. Wenn das bei Ihnen der Fall sein sollte, dann kann der Wiedereinstieg mit Fragen zur beruflichen Neuorientierung oder Veränderung des Karrierepfads einhergehen.
  • Rückkehr in Vollzeit: Kehren Sie Vollzeit in Ihren Job zurück, kann die Umstellung auf längere Arbeitszeiten und mehr Verantwortung herausfordernd sein, insbesondere wenn die Betreuung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder neu organisiert werden muss.
  • Mangelnde Unterstützung: Einige Eltern fühlen sich möglicherweise vom Unternehmen nicht ausreichend unterstützt, sei es in Bezug auf flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung oder andere Bedürfnisse nach der Rückkehr.
  • Gefühl der Trennung von der Familie: Nach der intensiven Zeit in der Elternschaft kann der Wiedereinstieg in den Job dazu führen, dass Sie sich von Ihren Kindern getrennt fühlen. Das kann eine emotionale Herausforderung darstellen.
  • Einschränkungen durch Gesetze und Betriebsvereinbarungen: Manche Unternehmen oder Institutionen haben interne Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen, die den Wiedereinstieg von Eltern nach der Elternzeit einschränken oder bestimmte Bedingungen festlegen, die beachtet werden müssen.

Natürlich sind nicht alle Eltern mit denselben Problemen konfrontiert und die Erfahrungen variieren individuell. Die Lösung dieser Herausforderungen erfordert aber oft eine Kombination aus Unterstützung durch die Arbeitgeber*innen, offener Kommunikation, Selbstreflexion und möglicherweise die Bereitschaft von beiden Seiten, sich auf neue Möglichkeiten und Veränderungen einzulassen.

Welche Rechte haben Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen der Rückkehr nach der Elternzeit?

  • Kündigungsschutz: Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer*innen vor einer Kündigung geschützt. Dieser Schutz endet mit Ablauf der Elternzeit.
  • Anspruch auf Rückkehr: Eltern haben das Recht, nach der Elternzeit wieder in ihren alten Job zurückzukehren. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich.
  • Teilzeitanspruch: Eltern und Erziehungsberechtigte können, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt.
  • Gleichbehandlung: Arbeitgeber*innen sind dazu verpflichtet, Eltern nicht zu benachteiligen oder schlechter zu behandeln, nur weil sie eine Elternzeit in Anspruch genommen haben. Jegliche Form von Diskriminierung ist unzulässig.

Beispiel: Laura war nach der Geburt ihres Kindes 12 Monate in Elternzeit und möchte nun in Teilzeit zurückkehren. Sie teilt ihrer Arbeitgeberin die geplante Rückkehr und die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden rechtzeitig mit.

Welche Pflichten haben Eltern und Erziehungsberechtigte nach der Rückkehr aus der Elternzeit?

  • Rechtzeitige Ankündigung: Damit die Arbeitgeber*innen die Rückkehr planen können, müssen Sie Ihre Rückkehr nach Elternzeit schriftlich innerhalb bestimmter Fristen mitteilen.
  • Teilzeitwunsch mitteilen: Falls Sie oder Ihre Partner*in zukünftig in Teilzeit arbeiten möchten, müssen Sie das Unternehmen oder die Institution, für die Sie tätig sind, innerhalb einer bestimmten Frist vor der geplanten Rückkehr darüber informieren.
  • Arbeitszeitregelungen einhalten: Unabhängig von einer Teilzeitbeschäftigung müssen Sie die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten einhalten, es sei denn, es wurde eine Änderung vereinbart.
  • Rücksichtnahme auf betriebliche Belange: Die Arbeitgeber*in muss Ihre Interessen berücksichtigen, kann jedoch betriebliche Erfordernisse geltend machen, die eine Rückkehr in Vollzeit oder zu bestimmten Arbeitszeiten rechtfertigen.
Rückkehr Elternzeit ; Checkliste für die Rückkehr

Beispiel: Markus war 10 Monate in Elternzeit und möchte wieder in Vollzeit arbeiten. Er informiert seinen Arbeitgeber rechtzeitig über seine Rückkehr und hält die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ein.

Die obige Infografik können Sie hier als PDF herunterladen: Rückkehr Elternzeit Checkliste

Teilzeitanspruch und Flexibilität

Der Teilzeitanspruch nach der Elternzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die Teilzeitwünsche ernsthaft zu prüfen und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu ermöglichen. In der Theorie klingt das einfach. In der Praxis gibt es allerdings Situationen, in denen eine Teilzeitbeschäftigung nicht umsetzbar ist, beispielsweise wenn die Position eine Vollzeitpräsenz erfordert oder betriebliche Belange entgegenstehen.

Beispiel: Maria möchte nach ihrer Elternzeit gerne in Teilzeit arbeiten, aber ihre Position als Teamleiterin erfordert eine durchgängige Präsenz im Büro, um das Team zu führen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine Vollzeit-Rückkehr begründen.

Das A und O: Vorbereitung auf die Rückkehr

Bereiten Sie die Rückkehr aus der Elternzeit gut vor. Das ist einer der wichtigsten Aspekte, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise auch, dass Sie sich über Veränderungen im Unternehmen und mögliche Anpassungen im Arbeitsalltag informieren. Suchen Sie frühzeitig das offene Gespräch mit Ihren Vorgesetzten über Erwartungen, Arbeitszeiten und eventuelle flexible Lösungen.

Rückkehr Elternzeit ; Tipps für die Vorbereitung

Beispiel: Julia plant ihre Rückkehr aus der Elternzeit und spricht mit ihrem Vorgesetzten über ihre zukünftige Rolle im Team. Sie klärt auch die Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten.

Die obige Infografik können Sie hier als PDF herunterladen: Rückkehr Elternzeit Vorbereitung

Unterstützung durch die Arbeitgeber*in checken

Einige Arbeitgeber*innen bieten Programme und Unterstützung für die Rückkehr aus der Elternzeit an, um den Übergang zu erleichtern. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeit, Mentoring-Programme oder Unternehmensangebote für Kinderbetreuung. Informieren Sie sich nach solchen Möglichkeiten und nehmen sie diese aktiv in Anspruch.

Beispiel: Der Arbeitgeber von Max bietet ein flexibles Arbeitszeitmodell an, das es ihm ermöglicht, von zu Hause aus zu arbeiten, um sich besser um sein Kind kümmern zu können.

Rückkehr Elternzeit: Herausforderungen und Chancen

Die Rückkehr aus der Elternzeit kann sowohl für Eltern und Erziehungsberechtigte als auch für die Arbeitgeber*in Herausforderungen mit sich bringen. Für die Eltern bedeutet es oft, den Spagat zwischen Beruf und Familie zu meistern. Gleichzeitig bietet die Rückkehr auch Chancen, die Karriere fortzusetzen und Herausforderungen anzunehmen: Beispielsweise können Sie Ihr Marketing Know-How mit unserer Social Media Manager Weiterbildung erweitern und danach neue berufliche Aufgaben übernehmen:

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Die Rückkehr aus der Elternzeit ist in jedem Fall ein bedeutender Schritt für beide Seiten, sowohl für die Eltern als auch für die Unternehmen. Klare Rechte und Pflichten helfen aber dabei, dass der Übergang möglichst reibungslos verläuft.

Fazit: Offene Kommunikation hilft

Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist aber nicht immer möglich, von Teilzeit wieder auf Vollzeit aufzustocken. Informieren Sie sich daher möglichst frühzeitig, welche rechtliche Regelung bei ihrem Unternehmen gilt.

Eine offene Kommunikation und gegenseitige Rücksichtnahme sind entscheidend für eine erfolgreiche Rückkehr in den Job. Arbeitgeber*innen können durch Unterstützungsangebote dazu beitragen, den Wiedereinstieg für Eltern zu erleichtern und langfristig von motivierten und engagierten Mitarbeitern zu profitieren. In Zeiten von Fachkräftemangel für Unternehmen ist das ein wichtige Aspekt.

FAQs: Rückkehr nach der Elternzeit

Kann ich nach der Elternzeit an meinem bisherigen Arbeitsplatz wieder tätig werden?

Eltern haben das Recht, nach der Elternzeit wieder in ihren alten Job zurückzukehren. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich.

Habe ich nach der Rückkehr aus der Elternzeit einen Teilzeitanspruch?

Der Teilzeitanspruch nach der Elternzeit bietet Ihnen die Möglichkeit, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die Teilzeitwünsche ernsthaft zu prüfen und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu ermöglichen.

Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?

Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer*innen vor einer Kündigung geschützt. Dieser Schutz endet mit Ablauf der Elternzeit.

Quellen:

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