Beruflicher Neustart: Umschulung vom Arbeitsamt fördern lassen

von Nina Probst

Sie wollen sich beruflich neu orientieren und streben eine Umschulung an? Mit einer Förderung durch die Arbeitsagentur sind Sie dabei finanziell abgesichert. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen und welche Schritte die richtigen sind.

Für den Wunsch nach einer Umschulung kann es viele Gründe geben. Manchmal sind es wirtschaftliche, weil der eigene Beruf nicht mehr nachgefragt wird oder sich etwa durch die Digitalisierung stark verändert hat. Ganz oft sind die Gründe gesundheitlicher Art. Beispielsweise durch ein Burnout oder physische Beschwerden durch intensive körperliche Arbeit können Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben und sind auf der Suche nach einem neuen Weg. Hier kommt die Umschulung ins Spiel, die einen solchen beruflichen Neustart möglich machen kann. Mithilfe einer Förderung durch die Arbeitsagentur müssen Sie die Kosten für eine solche Umschulung nicht oder nur teilweise selbst tragen.

Voraussetzungen für eine Umschulung durch das Arbeitsamt

Grundsätzlich gilt: Eine Umschulung oder Weiterbildung soll dazu dienen, Menschen im Arbeitsleben zu halten oder sie beispielsweise nach einem Burnout wieder dort zu integrieren. Daher gibt es nicht nur für Arbeitslose die Möglichkeit, bei der Arbeitsagentur eine Förderung für eine solche Maßnahme zu beantragen. Ist einer der folgenden Gründe zutreffend, besteht zunächst einmal die grundsätzliche Voraussetzung, eine Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert zu bekommen. Sie haben gute Chancen, wenn Sie dadurch

  • fehlende Berufsabschlüsse nachholen.
  • notwendige Zertifizierungen erlangen.
  • Ihre berufliche Position sichern.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden.
  • sich wegen Krankheit z.B. Burnout beruflich neu orientieren müssen.

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I empfangen, kann Ihre Umschulung vom Arbeitsamt gefördert werden. Dazu müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und die Umschulung darf nicht die Erstausbildung sein. Außerdem müssen im neuen Beruf gute Aussichten auf eine Anstellung bestehen, etwa aufgrund hoher Nachfrage. Über die detaillierten Voraussetzungen informieren Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur. Ist der Grund für eine Umschulung gegeben, kommt es darauf an, wo Sie diese absolvieren wollen. Eine Förderung der Arbeitsagentur gibt es nur für zugelassene Bildungspartner, die bestimmte Kriterien erfüllen.

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Umschulung dank finanzieller Förderung vom Arbeitsamt

Je nachdem, welche Art der Umschulung Sie machen möchten, kann diese unterschiedlich durch die Arbeitsagentur gefördert werden:

  • Betriebliche Umschulung: Wer eine Umschulung innerhalb eines Betriebs absolviert, erhält in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Zusätzlich kann bei einer Förderung durch die Arbeitsagentur noch Arbeitslosengeld gezahlt werden. Außerdem können Sie Lernmittel, Fahrt- und Übernachtungskosten durch das Arbeitsamt finanziert bekommen.
  • Umschulung in einer Bildungseinrichtung: Findet Ihre Umschulung in einer Bildungseinrichtung wie der Social Media Akademie statt, kann die Arbeitsagentur die Kosten für die Maßnahme übernehmen. Zusätzlich können Sie Arbeitslosengeld beantragen.

Findet die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen statt, kann an Stelle der Arbeitsagentur auch ein Rehabilitationsträger für die Kosten aufkommen.

Je nach Art und Form der Umschulung, gibt es unterschiedliche Maßnahmen, wie das Arbeitsamt hierbei finanziell unterstützen kann. Dazu gehören unter anderem der AZAV Bildungsgutschein, eine Weiterbildungsprämie oder ein Weiterbildungsscheck. Neben den direkten Kosten für die Umschulung kann das Arbeitsamt etwa auch die folgenden Ausgaben für Sie übernehmen:

  • Lernmittel
  • Fahrtkosten
  • Unterkunftskosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Lebensunterhalt

Die Förderung durch die Arbeitsagentur umfasst darüber hinaus auch informative Unterstützung, etwa bei der Definition eines neuen beruflichen Ziels sowie die Suche nach dem richtigen Weg für den Berufswechsel.

Tipp: Weitere Infos zur finanziellen Förderung durch das Arbeitsamt erhalten Sie auch in unserem Blogartikel "Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt?

Umschulung, Weiterbildung oder Quereinstieg: So klappt der berufliche Neustart

Eine Umschulung zählt zu dem Oberbegriff der beruflichen Weiterbildung. Umschulungen können Sie entweder in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernunterricht machen – je nach Art der Umschulung dauert diese unterschiedlich lang, meist aber mindestens zwei Jahre. Da Sie in dieser Zeit oft keinen oder nur eingeschränkten Verdienst haben, ist eine Förderung durch die Arbeitsagentur besonders hilfreich.

Neben einer Umschulung gibt es noch weitere Formen der beruflichen Weiterbildung. Sie können auch eine Fortbildung absolvieren, eine berufsbegleitende Weiterbildung oder autodidaktisch, also in Eigenregie, neues Wissen erwerben. Je nach Beruf, den Sie in Zukunft ausüben wollen, können Sie sich auch als Quereinsteiger bewerben. Doch wenn Sie die Tätigkeit bislang noch nie ausgeübt haben, empfiehlt sich eine berufliche Qualifikation etwa durch eine Umschulung, die Sie in Ihrer Bewerbung angeben können.

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Um den beruflichen Neustart richtig anzugehen, sind folgende Schritte wichtig:

  1. Orientierung zu passenden Berufsfeldern: Informieren Sie sich, in welchen Berufen aktuell Bedarf besteht und welche Tätigkeit zu Ihnen und Ihren Interessen passt.
  2. Form der Umschulung wählen: Prüfen Sie, mit welcher Art der beruflichen Weiterbildung Sie den Wunschberuf am besten erlernen können.
  3. Rahmenbedingungen abklären: Machen Sie sich ein Bild darüber, wie lange die gewünschte Umschulung dauert und welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung Sie haben.

Der Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Der gängigste und bekannteste Weg, eine Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert zu bekommen, ist der Bildungsgutschein. Mit diesem bescheinigt Ihnen die Agentur für Arbeit, dass die Kosten für die berufliche Weiterbildung übernommen werden. Der Bildungsgutschein ist sozusagen die Zusicherung der Kostenübernahme. Ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht dafür nicht, die Agentur für Arbeit stellt den Bildungsgutschein nach eigenem Ermessen aus. Der Bildungsgutschein hat auch immer eine bestimmte zeitliche Gültigkeit und kann auf eine Region festgelegt sein.

Besprechen Sie daher den Wunsch nach einer Umschulung unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, um die Möglichkeit eines Bildungsgutscheins oder einer anderen Förderung frühzeitig zu prüfen.

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5 Tipps: So steigern Sie Ihre Chancen auf eine geförderte Umschulung

Da es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung für eine Umschulung gibt, sollten Sie aktiv Ihre Chancen steigern, um einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur zu erhalten. Mit diesen Tipps kommen Sie einer Förderung vom Arbeitsamt näher:

  1. Belege und Informationen sammeln: Je mehr schriftliche Beweise Sie haben, dass eine Umschulung notwendig ist, umso besser. Sammeln Sie daher Belege wie ärztliche Atteste z.B. nach einem Burnout, Branchenprognosen oder Absagen von Bewerbungen, die Sie bei der Arbeitsagentur vorzeigen können.
  2. Beratungsangebot wahrnehmen: Kümmern Sie sich frühzeitig darum, sich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit beraten zu lassen. Mit einem Sachbearbeiter können Sie einen Termin vereinbaren und Ihren beruflichen Neustart genau besprechen.
  3. Sachlich begründen: Gerade, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung anstreben, sind häufig viele Emotionen im Spiel. Bleiben Sie in den Gesprächen aber sachlich und begründen Sie Ihr Anliegen gut.
  4. Kompromisse annehmen: Manchmal gibt es nicht genau den Weg, den man sich vorstellt. Bleiben Sie in den Gesprächen offen für Vorschläge und seien Sie bereit, Kompromisse einzugehen.
  5. Konkrete Vorschläge machen: Informieren Sie sich, welche Bildungsanbieter von der Arbeitsagentur gefördert werden und bringen Sie in die Gespräche mit Ihrem Sacharbeiter konkrete Vorschläge für Umschulungen mit.

Wenn Sie schließlich Ihren Bildungsgutschein erhalten haben, müssen Sie diesen nur noch einlösen und sich auf die Umschulung vorbereiten. Dann steht dem beruflichen Neustart nichts mehr im Wege.

FAQs: Umschulung Arbeitsamt

Was ist eine Umschulung?

Wenn der eigene Beruf am Markt nicht mehr nachgefragt wird, sich etwa durch die Digitalisierung stark verändert hat oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann, ist es Zeit für eine Umschulung. Diese ermöglicht einen beruflichen Neustart bzw. eine berufliche Neuorientierung. Förderungen durch die Arbeitsagentur sorgen dafür, dass Betroffene die Kosten für eine solche Umschulung nicht oder nur teilweise selbst übernehmen müssen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Umschulung?

Gute Chancen auf eine geförderte Umschulung durch das Arbeitsamt haben Sie beispielsweise, wenn Sie mithilfe der Umschulung einen fehlenden Berufsabschluss nachholen, eine bevorstehende Arbeitslosigkeit verhindern bzw. Ihre derzeitige berufliche Position sichern können, oder wegen einer Erkrankung keine andere Wahl haben, als sich beruflich neu zu orientieren.

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