Sie wollen sich beruflich neu orientieren und streben eine Umschulung an? Mit einer Förderung durch die Arbeitsagentur sind Sie dabei finanziell abgesichert. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen und welche Schritte die richtigen sind.
Für den Wunsch nach einer Umschulung kann es viele Gründe geben. Manchmal sind es wirtschaftliche, weil der eigene Beruf nicht mehr nachgefragt wird oder sich etwa durch die Digitalisierung stark verändert hat. Ganz oft sind die Gründe gesundheitlicher Art. Beispielsweise durch ein Burnout oder physische Beschwerden durch intensive körperliche Arbeit können Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben und sind auf der Suche nach einem neuen Weg. Hier kommt die Umschulung ins Spiel, die einen solchen beruflichen Neustart möglich machen kann. Mithilfe einer Förderung durch die Arbeitsagentur müssen Sie die Kosten für eine solche Umschulung nicht oder nur teilweise selbst tragen.
Grundsätzlich gilt: Eine Umschulung oder Weiterbildung soll dazu dienen, Menschen im Arbeitsleben zu halten oder sie beispielsweise nach einem Burnout wieder dort zu integrieren. Daher gibt es nicht nur für Arbeitslose die Möglichkeit, bei der Arbeitsagentur eine Förderung für eine solche Maßnahme zu beantragen. Ist einer der folgenden Gründe zutreffend, besteht zunächst einmal die grundsätzliche Voraussetzung, eine Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert zu bekommen. Sie haben gute Chancen, wenn Sie dadurch
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I empfangen, kann Ihre Umschulung vom Arbeitsamt gefördert werden. Dazu müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und die Umschulung darf nicht die Erstausbildung sein. Außerdem müssen im neuen Beruf gute Aussichten auf eine Anstellung bestehen, etwa aufgrund hoher Nachfrage. Über die detaillierten Voraussetzungen informieren Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur. Ist der Grund für eine Umschulung gegeben, kommt es darauf an, wo Sie diese absolvieren wollen. Eine Förderung der Arbeitsagentur gibt es nur für zugelassene Bildungspartner, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Je nachdem, welche Art der Umschulung Sie machen möchten, kann diese unterschiedlich durch die Arbeitsagentur gefördert werden:
Findet die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen statt, kann an Stelle der Arbeitsagentur auch ein Rehabilitationsträger für die Kosten aufkommen.
Je nach Art und Form der Umschulung, gibt es unterschiedliche Maßnahmen, wie das Arbeitsamt hierbei finanziell unterstützen kann. Dazu gehören unter anderem der AZAV Bildungsgutschein, eine Weiterbildungsprämie oder ein Weiterbildungsscheck. Neben den direkten Kosten für die Umschulung kann das Arbeitsamt etwa auch die folgenden Ausgaben für Sie übernehmen:
Die Förderung durch die Arbeitsagentur umfasst darüber hinaus auch informative Unterstützung, etwa bei der Definition eines neuen beruflichen Ziels sowie die Suche nach dem richtigen Weg für den Berufswechsel.
Tipp: Weitere Infos zur finanziellen Förderung durch das Arbeitsamt erhalten Sie auch in unserem Blogartikel "Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt?
Eine Umschulung zählt zu dem Oberbegriff der beruflichen Weiterbildung. Umschulungen können Sie entweder in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernunterricht machen – je nach Art der Umschulung dauert diese unterschiedlich lang, meist aber mindestens zwei Jahre. Da Sie in dieser Zeit oft keinen oder nur eingeschränkten Verdienst haben, ist eine Förderung durch die Arbeitsagentur besonders hilfreich.
Neben einer Umschulung gibt es noch weitere Formen der beruflichen Weiterbildung. Sie können auch eine Fortbildung absolvieren, eine berufsbegleitende Weiterbildung oder autodidaktisch, also in Eigenregie, neues Wissen erwerben. Je nach Beruf, den Sie in Zukunft ausüben wollen, können Sie sich auch als Quereinsteiger bewerben. Doch wenn Sie die Tätigkeit bislang noch nie ausgeübt haben, empfiehlt sich eine berufliche Qualifikation etwa durch eine Umschulung, die Sie in Ihrer Bewerbung angeben können.
Um den beruflichen Neustart richtig anzugehen, sind folgende Schritte wichtig:
Der gängigste und bekannteste Weg, eine Umschulung durch das Arbeitsamt gefördert zu bekommen, ist der Bildungsgutschein. Mit diesem bescheinigt Ihnen die Agentur für Arbeit, dass die Kosten für die berufliche Weiterbildung übernommen werden. Der Bildungsgutschein ist sozusagen die Zusicherung der Kostenübernahme. Ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht dafür nicht, die Agentur für Arbeit stellt den Bildungsgutschein nach eigenem Ermessen aus. Der Bildungsgutschein hat auch immer eine bestimmte zeitliche Gültigkeit und kann auf eine Region festgelegt sein.
Besprechen Sie daher den Wunsch nach einer Umschulung unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, um die Möglichkeit eines Bildungsgutscheins oder einer anderen Förderung frühzeitig zu prüfen.
Da es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung für eine Umschulung gibt, sollten Sie aktiv Ihre Chancen steigern, um einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur zu erhalten. Mit diesen Tipps kommen Sie einer Förderung vom Arbeitsamt näher:
Wenn Sie schließlich Ihren Bildungsgutschein erhalten haben, müssen Sie diesen nur noch einlösen und sich auf die Umschulung vorbereiten. Dann steht dem beruflichen Neustart nichts mehr im Wege.
Wenn der eigene Beruf am Markt nicht mehr nachgefragt wird, sich etwa durch die Digitalisierung stark verändert hat oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann, ist es Zeit für eine Umschulung. Diese ermöglicht einen beruflichen Neustart bzw. eine berufliche Neuorientierung. Förderungen durch die Arbeitsagentur sorgen dafür, dass Betroffene die Kosten für eine solche Umschulung nicht oder nur teilweise selbst übernehmen müssen.
Gute Chancen auf eine geförderte Umschulung durch das Arbeitsamt haben Sie beispielsweise, wenn Sie mithilfe der Umschulung einen fehlenden Berufsabschluss nachholen, eine bevorstehende Arbeitslosigkeit verhindern bzw. Ihre derzeitige berufliche Position sichern können, oder wegen einer Erkrankung keine andere Wahl haben, als sich beruflich neu zu orientieren.
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