Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt?

von Nina Probst

Weiterbildungen können helfen, einen Job zu bekommen oder den Beruf zu behalten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es Förderungen durch das Arbeitsamt. Doch welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt tatsächlich? Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier im Überblick.

Menschen in ein Arbeitsverhältnis vermitteln und sie langfristig dort halten – das ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Weiterbildungen können dabei helfen, vor allem in unserer schnelllebigen Welt, in der sich durch Digitalisierung und Globalisierung auf dem Arbeitsmarkt ständig etwas ändert. Daher ist es möglich, durch das Arbeitsamt eine Förderung für Weiterbildungen zu erhalten – für Teilnahmegebühren, Reise- oder Materialkosten. Ein Recht darauf gibt es nicht, aber wenn die Voraussetzungen passen, stehen die Chancen auf einen Zuschuss oder gar eine komplette Übernahme der Kosten gut.

Weiterbildung vom Arbeitsamt – die Voraussetzungen

Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung machen möchten, um einen Job zu finden oder ihren zu behalten, fragen Sie sich wahrscheinlich: Habe ich ein Recht auf eine Förderung vom Arbeitsamt? Die Antwort darauf lautet: Nein. Doch wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, stehen die Chancen gut, dass das Arbeitsamt Weiterbildungen oder Umschulungen dennoch bezahlt. Neben notwendigen Formalitäten muss die Weiterbildung bestimmte Ziele verfolgen: Zum Beispiel soll durch sie eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden können. Auch den Berufsabschluss nachzuholen kann ein Grund sein, weshalb das Arbeitsamt eine Weiterbildung finanziell fördert. Folgende Personen können Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen:

  • Arbeitslose und Arbeitssuchende: Wenn die Weiterbildung die Chancen auf den Erwerb einer Neuanstellung verbessert, ist eine Übernahme der Kosten sehr wahrscheinlich. In der Regel beträgt die Förderung dann die kompletten Kursgebühren.
  • Von Arbeitslosigkeit bedroht oder in Kurzarbeit: Wenn eine Weiterbildung verhindern kann, dass jemand arbeitslos wird, stehen die Chancen ebenfalls gut. Auch dann, wenn der Job etwa aufgrund psychischer Probleme nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Berufsrückkehr oder Wiedereinstieg: Wer in seinem Berufsleben mindestens vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichtet hat und in den Beruf einsteigen oder zurückkehren will, kann eine Förderung beantragen.

Ob alle notwendigen Anforderungen vorliegen, beurteilt die Agentur für Arbeit. Außerdem muss …

… der Antrag auf Kostenübernahme bereits vor der Maßnahme gestellt werden.
… ein Beratungsgespräch (Berufsberatung) durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
… die Weiterbildung zertifiziert und zugelassen sein.

Sie haben die Rahmenbedingungen für die Förderung erfüllt? Dann stehen die Chancen hoch, dass Sie nun ihren AZAV Bildungsgutschein beantragen können und Ihre Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird.

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Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt?

Was heißt es, dass eine Weiterbildung zertifiziert ist? Das ist im Sozialgesetzbuch (§ 179) geregelt. Darin ist verankert, dass eine zertifizierte Weiterbildung bei der Gestaltung von Organisation, Inhalten, Methoden und Materialien erfolgversprechend sein muss, dass die Teilnahmebedingungen angemessen und die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt sind. Die sogenannte AZAV-Zertifizierung für Institute, Bildungsträger und Weiterbildungen stellt daher die Qualität sicher.

AZAV-zertifizierte Weiterbildungsangebote der Social Media Akademie finden Sie hier: Bildungsgutschein Weiterbildung

Beispiele für Weiterbildungen, bei denen eine finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit erfolgt:
(Die nachfolgende Tabelle können Sie hier herunterladen >> Möglichkeiten_der_Förderung.pdf)

 Was ist das?Wer bekommt es?
BildungsgutscheinFörderung bestimmter Kosten einer beruflichen WeiterbildungArbeitslose
Arbeitssuchende
Beschäftigte (die von Arbeitslosigkeit bedroht sind)
Berufliche Weiterbildung während KurzarbeitFinanzielle Unterstützung einer Weiterbildung während KurzarbeitArbeitgeber
WeiterbildungsprämieFörderung einer beruflichen Weiterbildung, die zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führtWeiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen
und nach dem 1. August 2016 begonnen haben
Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre
ZukunftsstarterInitiative, die junge Erwachsene ab 25 dabei unterstützt, einen Berufsabschluss nachzuholen.Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben
gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteigende

Weitere Förderungen und Angebote, die nicht vom Arbeitsamt kommen

  • Aufstiegs BAföG
  • Aufstiegsstipendium
  • Weiterbildungsstipendium
  • Bildungsprämie
  • Bildungsscheck
  • Bildungsurlaub

Auch Arbeitgeber können von den Förderungen durch die Agentur für Arbeit profitieren. Durch das Qualifizierungschancengesetz können sie ihre Beschäftigten mit einer beruflichen Weiterbildung qualifizieren. Möglich sind zwischen 25 und 100 Prozent der Weiterbildungskosten und die Übernahme des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung zwischen 25 und 75 Prozent. Voraussetzung für eine Kostenförderung ist, dass die Weiterbildungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem sollen dadurch Fertigkeiten, Kenntnisse, Qualifikationen und Fähigkeiten vermittelt werden, deren Bildungsziel ausschließlich über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Welche Kosten übernimmt das Arbeitsamt?

Sind die Voraussetzungen erfüllt und hat das Arbeitsamt einer Förderung der beruflichen Weiterbildung zugestimmt, geht es an die Kostenübernahme. Hier zahlt das Amt aber keineswegs einfach eine Pauschale, sondern finanziert bestimmte Kosten einer beruflichen Weiterbildung:

  • Teilnahmegebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Kosten für Verpflegung
  • Kosten für eine Kinderbetreuung
  • Prüfungsgebühren
  • Arbeitsentgelt (für Arbeitgeber)

Je nach Maßnahme und individueller Situation können die Beträge, die das Arbeitsamt für eine berufliche Weiterbildung bezahlt, stark variieren. Übrigens: Das Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung ganz normal weiter. Die Dauer des Bezugs verlängert sich sogar: Pro Tag der Fortbildung verringert sich die Anspruchszeit nur um einen halben Tag. Dies gilt, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens 30 Tage Anspruch bestanden. Einen Sonderfall stellt die Kurzarbeit dar. Hier kann den Antrag auch der Arbeitgeber stellen, um für die Arbeitnehmer im Unternehmen eine berufliche Weiterbildung gefördert zu bekommen.

Hinweise zur Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt

  1. Leistungen können nur dann bewilligt werden, wenn Sie sich vor Beginn der Teilnahme beraten lassen und das Vorliegen der Voraussetzungen bescheinigt wurde.
  2. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis wegen Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme niemals kündigen.
  3. Um die Voraussetzungen zu prüfen kann es notwendig sein, einen Ärztlichen Dienst oder den Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit einzuschalten.
  4. Arbeitslosengeld wird Ihnen monatlich nachträglich, Weiterbildungskosten (vor allem also Kinderbetreuungs- und Fahrkosten) werden monatlich im Voraus gezahlt.
  5. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II – Arbeitslosengeld II – werden weiterhin monatlich im Voraus überwiesen.
  6. Während des Leistungsbezuges sind Sie in der Regel kranken-, pflege- und unfallversichert, bei Bezug von Arbeitslosengeld (SGB III) auch rentenversichert.
  7. Relevante Informationen wie zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeit müssen Sie sofort melden, ebenso alle Änderungen, die Ihre Ansprüche auf eine Förderung beeinflussen.  

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_505_215.html

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