Fortbildungskosten steuerlich absetzen

Welche Fortbildungskosten kann ich steuerlich absetzen?
Kosten sparen mithilfe der Steuererklärung
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Was sind Fortbildungskosten?

Das sind sind Aufwendungen, die Sie leisten, um Ihren bisher ausgeübten Beruf fortführen zu können, beruflich aufzusteigen oder den Beruf zu wechseln. Wichtig ist dabei, dass die Lerninhalte einen erkennbaren Bezug zu Ihrer Berufsgruppe haben. Bei allgemeinbildenden Fortbildungen ist der steuerliche Abzug nicht gestattet. 

Berufliche Weiterbildungen können je nach Umfang, Qualität und Dauer recht teuer sein. Von unter 100 Euro bis weit über 10.000 Euro reicht hier die Spanne. Dies kann gerade, wenn Sie eine Weiterbildung privat finanzieren, schwierig werden. Folgende Kosten lassen sich daher steuerlich absetzen:
  • Lehrgangs-, Seminar-, bzw. Studiengebühren
  • Fahrtkosten (z. B. Hin- und Rückfahrt zur Weiterbildungsstätte)
  • Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Schreibwaren)
  • Prüfungsgebühren
  • technische Ausstattung (z. B. Laptop, Drucker)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Reisenebenkosten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie können Lehrgänge, Seminare oder Weiterbildungen steuerlich absetzen, welche Sie nach einer abgeschlossenen Erstausbildung absolvieren. Außerdem müssen die Bildungsmaßnahmen den Forderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) § 1 entsprechen: "Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen". Das heißt, wenn Sie eine Weiterbildung in Ihrem erlernten Beruf oder einen Berufswechsel anstreben, können Sie Ihre Weiterbildung als Werbungskosten steuerlich absetzen.

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Wie kann ich Fortbildungskosten steuerlich absetzen?

Ihre Bildungsmaßnahme erfüllt die Voraussetzungen des BBiG? Wunderbar! Dann gehen Sie als Arbeitnehmer nun den Weg über die Steuererklärung. Dazu benötigen Sie die Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung. Dort wird unter dem Punkt „Werbungskosten: Fortbildungskosten“ eingetragen, welche Kosten Sie für Ihre berufliche Weiterbildung aufbringen mussten. Möglicherweise geleistete Zuschüsse vom Arbeitgeber werden abgezogen. Und das war es auch schon!

Die Kosten werden schließlich von Ihrer Steuerlast abgezogen. Belege müssen Sie nicht beilegen, sollten Sie aber für Rückfragen und mögliche Überprüfungen vorliegen haben. Bestimmt ist Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens gern behilflich, wenn Sie Fragen zur Steuererstattung im Detail haben.

Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?

Nicht nur mithilfe Ihrer Steuererklärung können Sie Geld sparen. Es gibt eine Vielzahl von weiteren Förderungsmöglichkeiten, die unter anderem der Staat, die Bundesländer oder einzelne Institutionen bereithalten. Hier lohnt es sich, immer zu überprüfen, ob man selbst für eine Förderung berechtigt ist.

Wenn Sie beispielsweise Anspruch auf eine Förderung über die Agentur für Arbeit haben, können Sie im KURSNET nach einem geeigneten Angebot suchen. Dort finden Sie nur Kurse von unabhängig geprüften Weiterbildungsanbietern, wie z.B. der Social Media Akademie. Ob und welche Weiterbildung für Sie in Frage kommt, klären Sie in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Berufsberater. Dieser stellt Ihnen einen sogenannten Bildungsgutschein aus. Mit diesem können die Kosten der Weiterbildung bis zu 100% übernommen werden.

Disclaimer: Alle bereitgestellten Inhalte dienen der Erstinformation und wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Allerdings besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater.

FAQs zu den Fortbildungskosten

Wo werden Fortbildungskosten in der Steuererklärung eingetragen?

Hierzu brauchen Sie die Anlage N („Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit“) Ihrer Einkommenssteuererklärung. Darin können Sie Angaben zu Ihren Werbungskosten machen. Dazu zählen beispielsweise Lehrgangs-, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel und technische Ausstattung. Handelt es sich bei Ihrer Fortbildung um eine Präsenzveranstaltung, können Sie zudem meist Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisenebenkosten absetzen.

Gibt es eine Obergrenze für das Absetzen von Fortbildungskosten?

Nein, eine Obergrenze gibt es in der Regel nicht, wenn Sie Ihre Fortbildungskosten über die Steuererklärung absetzen.

Schon gewusst?

Auch Arbeitgeber und Selbstständige können die Kosten für berufliche Weiterbildungen steuerlich absetzen!

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