Qualifizierungschancengesetz

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Das Qualifizierungschancengesetz 2024

Geförderte Weiterbildungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
Um mit der rasanten Digitalisierung Schritt zu halten, müssen Marketing-Mitarbeiter regelmäßig weitergebildet werden. Wussten Sie schon, dass Weiterbildungskosten (insbesondere bei kleinen Unternehmen) von der Agentur für Arbeit vollständig erstattet werden können? Sie als Arbeitgeber erhalten sogar einen Entgeltzuschuss für die teilnehmenden Mitarbeiter. Doch auch größere Betriebe erhalten hohe Förderungen für Weiterbildungen im Marketing und Vertrieb. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetz und qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen mit den  Weiterbildungen der Social Media Akademie!

Wie hoch ist die Förderung?

Qualifizierungschancengesetz - Geförderte Weiterbildung für Mitarbeiter
Dank des Qualifizierungschancengesetz ist eine Förderung der Weiterbildungskosten zwischen 25% und 100% und die Erstattung des Arbeitsentgelts  während der Weiterbildung zwischen 25% und 75% durch die Agentur für Arbeit möglich.

Unternehmen müssen dafür lediglich einen Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und der Beantragung haben wir in einem Info-PDF für Sie zusammengefasst. 

* Hinweis: Die Betriebsgröße ist nicht das einzige Kriterium. Falls Ihre Beschäftigten über 45 Jahre alt sind oder eine Schwerbehinderung vorliegt, erhalten Sie in der Regel eine vollständige Kostenerstattung von 100%, auch wenn Ihr Betrieb zwischen 50 und 499 Beschäftigte hat

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Was wird gefördert und wer kann die Förderung beantragen?​

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, um diese in Hinblick auf die Digitalisierung fit für die Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen. Ein Unternehmen kann auch einen Antrag für mehrere Beschäftigte stellen. ​ Die Weiterbildungen der Beschäftigten können durch teilweise oder vollständige Erstattung der Weiterbildungskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.​

Berufliche Weiterbildung ohne hohe Kosten!
  • Erhalten Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und agieren Sie zukunftsorientiert in Zeiten der Digitalisierung
  • Finanzielle Entlastung durch Bezuschussung von Weiterbildungen
  • Stärken Sie Ihre Fachkräfte-Basis und erweitern Sie die Kompetenzen Ihrer Beschäftigten

Die notwendigen Voraussetzungen

Gemäß dem Qualifizierungschancengesetz sollen Fachwissen und Fähigkeiten vermittelt werden, die maßgeblich über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Ja, unsere Weiterbildungen erfüllen die geltenden Qualifizierungschancengesetz Voraussetzungen!
  • Unsere Kurse vermitteln Inhalte, die die Kompetenzen der Beschäftigten erweitern und erneuern.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen umfassen mehr als 120 Stunden
  • Die Weiterbildungen können in Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend oder während der Kurzarbeit absolviert werden.
  • Unsere Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert. AZAV-Zertifizierung heißt, dass viele unserer Kurse für die Förderung zugelassen sind
Dekra Siegel 2023 Trägerzulassung

Folgende Kurse sind für die Förderung zugelassen (AZAV-zertifiziert)

Diese und viele weitere Unternehmen bilden ihre Mitarbeitenden bereits erfolgreich an der SMA weiter

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In 3 Schritten zur geförderten Weiterbildung

So einfach geht's

1
Persönliche Beratung
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Weiterbildungswahl und stehen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags für die Agentur für Arbeit zur Seite.
2
Antrag stellen
Sie als Arbeitgeber reichen den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Die Beantragung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllt sind. Ist das der Fall, erhalten Sie die Förderung.
3
Start der Weiterbildung
Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, sobald Sie die Bewilligung erhalten haben. Wir leiten die Anmeldung zur Weiterbildung in die Wege und ermöglichen Ihnen einen schnellen und angenehmen Start.

Machen Sie den ersten Schritt!

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie zu Ihren Qualifizierungsmöglichkeiten.
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FAQs zum Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Es beinhaltet Maßnahmen, um Beschäftigte zu unterstützen, die durch den Strukturwandel betroffen sind oder eine berufliche Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in dem Fachkräftemangel besteht.

Welches Ziel hat das Qualifizierungschancengesetz?

Wir leben heute in einer sich stets ändernden Arbeitswelt. Die Arbeitswelt 4.0 ist geprägt von unternehmerischen Herausforderungen und Chancen und die Anforderungen an Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen wachen seit der Digitalisierung auf allen Ebenen stetig. Hier greift das Qualifizierungschancengesetz, welches zum Unternehmen können dank der „Qualifizierungsoffensive“ finanzielle Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters nutzen um ihre Mitarbeitenden durch spezifische Weiterbildungen auf die Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorbereiten. So kann nicht nur die Fachkräftebasis gestärkt, sondern auch der/die Arbeitgeber:in finanziell entlastet werden.

Welche QCG Förderungsmaßnahmen gibt es?

Unternehmen können finanzielle Zuschüsse für Weiterbildungskosten oder Arbeitsentgelte von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter nutzen, um ihre Mitarbeitenden durch spezifische Weiterbildungen auf die Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorbereiten. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Größe des jeweiligen Unternehmens.

Wie kann ich die QCG Förderung beantragen?

Die Beantragung ist relativ einfach und unkompliziert. Melden Sie sich bei uns! Wir haben schon viele Anträge betreut und unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Antrages. Danach müssen Sie nur noch auf die Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters warten und schon kann es losgehen. 

Nächste Lehrgangsstarts

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27. Februar 2025
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