Umschulung Rentenversicherung

Berufliche Rehabilitation & Wiedereingliederung
Fit dank einer Umschulung Rentenversicherung
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Umschulung über Rentenversicherung fördern lassen

Die Deutsche Rentenversicherung fördert berufliche Weiterbildungen für Menschen, die ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch vermindert ausüben können. Das Ziel der berufliche Rehabilitation besteht darin, deren Arbeitsplätze zu erhalten oder neue berufliche Chancen möglich zu machen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) gelten folgende Voraussetzungen:
  • Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert.
  • Durch die Rehabilitationsleistung bzw. Umschulung Rentenversicherung besteht die Chance, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht.
  • Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)
  • Es ist kein anderer Rehabilitationsträger für Sie zuständig (z. B. die Unfallversicherung).
Es gibt auch Situationen, in denen die Deutsche Rentenversicherung den Antrag auf eine Umschulung ablehnen kann - auch wenn Sie Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. Abhängig von Ihrer individuellen Situation kann es vorkommen, dass bestimmte Umschulungsberufe nicht finanziert werden, da der gewünschte Beruf mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen kollidiert. Ein weiterer Grund ist: Eine Umschulung ist nicht erforderlich. Das trifft dann zu, wenn Sie zwar Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können, aber die Option besteht, dass Sie in einen früheren Beruf zurückkehren oder der Wechsel in einen ähnlichen Beruf ohne Umschulung möglich ist.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründen für eine Rehabilitation.

Infopaket

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Welchen Umfang hat die Förderung?

Welche Leistungen für Sie in Betracht kommen, besprechen Sie mit Ihrem Berater für berufliche Rehabilitation und Teilhabe. Bis zu 100 % der folgenden Kosten können übernommen werden:
  • Weiterbildungskosten
  • Prüfungsgebühren
  • Lernmittel
  • Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Mietkosten für eine auswärtige, lehrgangsbedingte Unterkunft
  • Verpflegungskosten (wenn Sie sind länger als 8 Stunden pro Tag außer Haus sind)
In der Regel besteht bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein Anspruch auf Krankengeld oder Entgeltfortzahlung. Sind diese Ansprüche erschöpft, können Sie von der Deutschen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein Übergangsgeld erhalten. Es sorgt dafür, dass Sie Ihre laufenden Kosten für den Lebensunterhalt während der Umschulung decken können. Die Höhe des Übergangsgeldes wird auf Basis Ihrer letzten Arbeitsgehälter berechnet.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob er Ihnen zu einer Umschulung Rentenversicherung raten würde und erbitten Sie eine schriftliche, ärztliche Einschätzung Ihrer Situation. Überlegen Sie sich, welcher Umschulungsberuf Ihren persönlichen und beruflichen Umständen entspricht und recherchieren Sie, welche Bildungsanbieter eine solche Umschulung anbieten. Führen Sie ggf. ein Gespräch mit dem zuständigen Berater bei der Rentenversicherung.

Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. (Hier finden Sie das Formular für den Online-Rehabilitationsantrag der Deutschen Rentenversicherung.) Auch eine formlose Beantragung (z. B. telefonisch) ist möglich. Geben Sie genau an, warum Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Nach Einreichung des Antrages wird Ihr individueller Förderungsanspruch geprüft und meist führt die Deutsche Rentenversicherung ein medizinisches Gutachten durch. Im nächsten Schritt wird über die Genehmigung oder Ablehnung Ihrer Förderung entschieden.

FAQs zur Umschulung Rentenversicherung

Gibt es eine Altersgrenze?

Berufliche Rehabilitationsleistungen sollen dazu beitragen, dass Versicherte bis zum Renteneintritt erwerbsfähig bleiben. Solange Sie das Rentenalter also noch nicht erreicht haben, gibt es keine Altersgrenze für Umschulungsmaßnahmen. Lediglich dann, wenn die Rentenversicherung Zweifel hegt, ob Sie den Beruf, welchen Sie durch die Umschulung erlernen möchten, bis zum Rentenalter ausüben können, kann das Alter ein Grund für die Nichtbewilligung der Förderung sein.

Welche Voraussetzung gelten für eine Umschulung Rentenversicherung?

Sie können Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch vermindert ausüben? Dann haben Sie gute Chancen auf eine geförderte Umschulung - vorausgesetzt, diese erhält oder verbessert Ihre Leistungsfähigkeit und sichert Ihre Teilhabe am Arbeitsleben bis zum offiziellen Renteneintritt.

Werden Teilzeit-Umschulungen gefördert?

Ja, es können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeit-Umschulungen gefördert werden. Letzteres insbesondere dann, um einer Doppelbelastung von Privat- und Berufsleben entgegenzuwirken.

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